Deutsche Frauen, die sich während der Rheinlandbesetzung mit französischen Kolonialsoldaten einließen, wurden sozial geächtet. Noch härter aber traf es die Kinder, die aus einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakten mit diesen Soldaten hervorgingen. Sie wurden nicht nur rassistisch diskriminiert – viele von ihnen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus zwangssterilisiert.
Der Einsatz von Kolonialsoldaten als Teil der französischen Besatzungstruppen wurden in den 1920er Jahren propagandistisch ausgeschlachtet. Sie galten als gewaltbereit und triebgesteuert. Eine breite Koalition bürgerlich-konservativer Organisationen wie die Rheinische Frauenliga (RFL) lief gegen ihre Anwesenheit auf deutschem Boden Sturm. Sie behaupteten, dass insbesondere die afrikanischen Männer unter den Soldaten eine Gefahr für Frauen und Kinder in der Besatzungszone darstellen würden.
Die Propagandaschlacht um die Tirailleurs Sénégalais, die französischen Senegalschützen, ist in der Forschung gut dokumentiert. Doch die Rekonstruktion von individuellen Lebensgeschichten stellt bis heute eine große Herausforderung dar. So ist die genaue Zahl der Betroffenen bis heute noch nicht genau geklärt. Das Preußische Innenministerium ging 1934 von 500-600 Kindern aus, deren Väter als französische Kolonialsoldaten nach Deutschland gekommen waren. Zwei Einzelschicksale sind jedoch durch die intensive Arbeit der Historikerinnen Tina Campt (2004) und Julia Roos (2013) bekannt geworden: Hans Hauck aus Dudweiler, das weniger als 60 km Luftlinie von Trier entfernt liegt, und Erika M. aus Worms. Beide Schicksale sollen hier kurz vorgestellt werden. Sie stehen exemplarisch für die unterschiedlichen Erfahrungen, die Afrodeutsche in der Weimarer Republik, während des Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik machten.
Hans Hauk
Hans Hauck wurde am 10. August 1920 in Frankfurt am Main geboren. Sein Vater, Benmansur Belabissi, war zunächst als Kolonialsoldat in Saarbrücken stationiert und wurde dann nach Frankfurt a.M. verlegt. Seine Mutter folgte Belabissi dorthin in dem Versuch, den Anfeindungen und Angriffen in der kleinen Gemeinde Dudweiler, heute ein Teil von Saarbrücken, zu entgehen. Die alleinerziehende Frau kehrte jedoch bald wieder in die Heimat zurück. Sie starb als ihr Sohn acht Jahre alt war. Hans Hauck wuchs danach bei seiner Großmutter auf. Als uneheliches Kind eines algerischen Besatzungssoldaten wurde er, insbesondere von Mitschüler:innen und Nachbarskindern, regelmäßig rassistisch diskriminiert.
Wie viele Jungen seines Alters identifizierte sich auch Hauck stark mit seinem Heimatland und strebte danach, als gleichwertig anerkannt zu werden. Da er in der Katholischen Jugend ausgegrenzt wurde, trat er 1933 der Hitlerjugend (HJ) bei. Mit fünfzehn erhielt er einen Ausbildungsplatz bei der Reichsbahn. Ein Jahr später, 1936, wurde Hauck im Gesundheitsamt Saarbrücken einer „erbbiologischen“ Untersuchung unterzogen. Er selbst beschreibt dies als „Pseudogerichtsverhandlung“ (Campt 2004: 72). Grundlage seiner Untersuchung war das am 1. Januar 1934 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Als Basis für die Umsetzung des Gesetzes erstellten die Gesundheitsämter sog. „Erbarchive“. Die Arbeit an dieser Kartei begann im Saarland im März 1936. Als Waise war Hauck bereits den staatlichen Fürsorgestellen bekannt und seine Daten wurden weitergeleitet. Im Alter von 16 Jahren wurde er gegen seinen Willen und ohne Betäubung sterilisiert. Zehn Tage später kehrte er an seinen Arbeitsplatz zurück. Sein Arbeitgeber wurde über den Eingriff informiert.
Hans Hauck war nicht das einzige Kind eines französischen Kolonialsoldaten, dem dieses Schicksal widerfuhr. Auf der Basis eines „Führerbefehls“ vom 18. April 1937 wurde die Zwangssterilisierung der Rheinlandkinder gezielt vorangetrieben. Anders als die Umsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ hatte die Aktion damit keine gesetzliche Grundlage. Sie sollte daher so geheim wie möglich durchgeführt werden. Die Gestapo Berlin bildete dazu eigens die „Sonderkommission 3“, bei der alle Fäden zusammenliefen. Es wurden drei Expertenkommissionen gebildet, welche die Untersuchungen und Zwangssterilisationen koordinierten. Zu ihrer Unterstützung konnten sie dabei auf nicht nur auf die lokale Gestapo, sondern auch auf die Mit- und Zuarbeit von Amtsärzten, Gesundheitsämtern, Wohlfahrtsämtern, Landräten, Bürgermeistern, der Polizei und der Standesämter zurückgreifen. Diese Form der Kooperation war bereits seit 1934 etabliert. Wie die Medizinhistorikerin Gisela Tascher (2016) rekonstruieren konnte, wurden von der für Saarbrücken zuständigen Expertenkommission insgesamt 18 Personen erfasst. Fünf junge Frauen wurden als „Besatzungsmischlinge“ zwischen Juni und September 1937 im Bürgerhospital Saarbrücken zwangssterilisiert. Insgesamt ist davon auszugehen, dass zwischen 300 und 400 Kinder dieser Kampagne zum Opfer fielen (Campt 2004: 73).
Die Geisteshaltung, die derartige Übergriffe auf die körperliche Unversehrtheit möglich machte, verbreitete sich aber nicht erst unter den Nationalsozialisten. Sogenannte „Mischlinge“ galten spätestens seit den Untersuchungen Eugen Fischers, die er 1908 in der Kolonie Deutsch Südwestafrika (heute Namibia) durchgeführt hatte, als „minderwertig“. Ihre „erbbiologischen Anlagen“ drohten sich angeblich in ihren Nachkommen weiter fortzupflanzen und damit den deutschen „Volkskörper“ zu verunreinigen und zu schwächen. Fischer fungierte als einer von mehreren Sachverständigen bei den Untersuchungen des Jahres 1937. Doch sein Einfluss ging weit über diese Funktion hinaus: Seine Arbeiten legten die Grundlage für nationalsozialistische Rassentheorien. Er hatte in der Zeit des Nationalsozialismus zentrale Positionen in der Anthropologie inne, die das Fach und die Politik prägten. Fischer war von 1927 bis 1942 unter anderem Professor für Anthropologie an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik in Berlin-Dahlem. Der Titel seiner Antrittsrede zum Rektor der Berliner Universität am 29. Juli 1933 war programmatisch: „Der völkische Staat, biologisch gesehen.“ Hitler kannte und schätzte seine Arbeiten.
Hans Hauck, der eines von vielen Opfern der von Fischer mitentwickelten, rassistischen NS Biopolitik wurde, schied aus der HJ aus, schloss seine Ausbildung ab und arbeitete bis 1942 bei der Reichsbahn. Obwohl 1939 ursprünglich ausgemustert, erhielt er ab 1941 Einladungen zur vormilitärischen Ausbildung. Da diese durch die SA durchgeführt wurde, befürchtete Hauck wieder in die Fänge der NS-Biopolitik zu geraten und unternahm mit 21 einen Selbstmordversuch. Ein Jahr später trat er dann doch der Wehrmacht bei. Einerseits wusste er aus seinen Erfahrungen in der HJ, dass die Uniform einer als staatstragend angesehen Organisation einen gewissen Schutz vor Diskriminierung bot. Menschen sahen die Uniform, nicht ihn als Person. Gleichzeitig war er sich sehr genau bewusst, welch große Gefahr von der nationalsozialistische „Rassenhygiene“ für ihn ausging. Seine Furcht war berechtigt: „Ein Kamerad, der mit mir sterilisiert worden war, der ist nicht wiedergekommen. Der kam ins Lager.“ (Campt 2004: 218) Hauck wurde mehrfach verwundet und Anfang 1945 bei Warschau durch die sowjetische Armee gefangen genommen. Nach seiner Entlassung 1949 wanderte er nach Kanada aus. Später kehrte er nach Dudweiler zurück, wo er im Oktober 2003 verstarb.
Erika M.
Erika M. (ein von der Historikerin Julia Roos eingeführtes Pseudonym) wurde 1919 in Worms geboren. Sie war die Tochter einer deutschen Mutter und eines senegalischen Kolonialsoldaten. Sein Regiment war bis Juni 1920 in Worms stationiert. Erikas Mutter, die mit einem Deutschen verheiratet war, gebar in der Nachkriegszeit zwei weitere außereheliche Kinder: Gudrun, Tochter eines weißen französischen Soldaten, und Ludwig, Sohn eines vietnamesisch-französischen Soldaten. 1923 entzog das Wormser Fürsorgeamt der Mutter aufgrund des Vorwurfs der Prostitution das Sorgerecht für ihre beiden Töchter. Dieser Vorwurf wurde häufig gegen deutsche Frauen erhoben, die Beziehungen zu den Besatzungssoldaten eingingen. Es ist bis heute unklar, was aus ihrem fünf Jahr jüngeren Halbbruder geworden ist. In den späten 30ern lebte er bei einer Pflegefamilie in Alsfeld. Sicher ist, dass er 1938 als „andersrassiger“ für eine vom Rassenpolitischen Amt der NS-DAP geplante reichsweite „Farbigenkartothek“ erfasst wurde. Danach verliert sich seine Spur. Gudrun und Erika wurden in ein Kinderheim eingewiesen, das von einem Wormser Industriellen und seiner Gattin, der Familie B., gestiftet worden war und vom Evangelischen Missions-Frauenverein geführt wurde. In dem Heim waren mehrere Diakonissen tätig, Frauen, die einer Schwesternschaft angehörten und ihr Leben caritativer Arbeit widmeten. Frau B. war Ehrenvorsitzende des Vereins und engagierte sich in der Leitung des Hauses.
Zwischen der Ehrenvorsitzenden und dem Heimkind entwickelte sich eine enge persönliche Beziehung, die bis in die 1950er Jahre aufrechterhalten blieb. Es war eine in vielerlei Hinsicht ungleiche Freundschaft. Frau B., Gattin eines Industriellen aus einer alten brandenburgischen Adelsfamilie und Mitglied der Deutschen Volkspartei (DVP), hatte in den 1920er und 1930er viele Privilegien inne. Wie auch ihr Mann hatte sie zunächst die Machtübergabe an die Nationalsozialisten begrüßt. Beiden standen allerdings der Glaube und ihre Sympathien für Vertreter der Bekennenden Kirche einer vollständigen Integration in das NS-System im Wege. So wurde Herr B. nie Mitglied der NSDAP oder einer anderen NS-Organisation, auch wenn er in führenden Positionen in der lokalen Verwaltung und bei der Kriegswirtschaftsplanung mitarbeitete.
Frau B.s Einstellung gegenüber Erika M. war von einer Mischung aus Fürsorge und Rassismus geprägt. Nicht nur betitelte sie das Heimkind mit einem rassistischen Kosenamen („Mohrchen“), sondern ging auch davon aus, dass Erika besonders streng erzogen werden müsse. Denn sonst, so nahm Frau B. im Sinne der oben dargestellten eugenisch-rassistischen Lehre an, würde Erikas „leichtsinniges Erbteil“ durchschlagen. Außerdem gelte es Erika vor ihrer eigenen Mutter zu beschützen, die ihr Kind angeblich „als Schaustück für einen Zirkus“ oder als Schankmagd „vermieten“ wollte (Roos 2013: 156). Gleichzeitig sorgte sich Frau B. wegen der zunehmenden Diskriminierung, die Erika M. aufgrund ihres „fremdländischen Aussehens“ erfuhr. Ähnlich wie bei Hans Hauck intensivierte sich diese mit Beginn der Schulausbildung: „In der Schule fing man mit Necken an, und alle die Dich lieb hatten, sahen viel Leiden voraus.“ (Roos 2013: 155) Ganz ihrem paternalistischen Selbstverständnis entsprechend, arrangierte Frau B. daraufhin Erikas Unterbringung in der Erziehungsanstalt Talitha Kumi in Jerusalem. Die gläubige Protestantin ging davon aus, dass das Kind in einem multikulturellen Umfeld eher akzeptiert würde. Ihr Vorgehen war kein Einzelfall. In den 1920er Jahren waren mehrere Versuche unternommen worden, die Rheinlandkinder von ihren Müttern zu trennen und mit Hilfe von Missionsgesellschaften in Afrika oder Asien anzusiedeln. Von staatlicher Seite wurde diese Idee allerdings 1928 verworfen, da die meisten Familien sich weigerten, ihre Kinder herzugeben. Frau B. hingegen berichtete später von mehreren „katholischen Negerabkömmlinge[n] aus Worms“, die während der Weimarer Zeit in Marokko untergebracht worden waren (Roos 2013: 155). Erika, so die feste Überzeugung von Frau B., sollte aber auch außerhalb von Deutschland in einem protestantischen Umfeld erzogen werden. Talitha Kumi bot sich daher aus mehreren Gründen an.
Talitha Kumi, ein Kinderheim für arabische Mädchen, war im Jahr 1851 durch den evangelisch-lutherischen Pfarrer Theodor Flieder (1800-1864) gegründet worden. Seine Arbeit wurde durch den Jerusalemsverein, eine nationalistische, protestantische Organisation zur Stärkung des Christentums im Heiligen Land, das damals Teil des Osmanischen Reiches war, unterstützt. Flieder und seine Frau Friederike (1800-1842) hatten bereits 1833 im Düsseldorfer Stadtteil Kaiserswerth mit der Frauenbildungsarbeit begonnen. Ausgehend von der Betreuung entlassener Häftlinge etablierte das Ehepaar 1836 die „Pflegerinnen- oder Diakonissenanstalt“ am Kaiserswerther Markt. Die Kaiserswerther Diakonissen, wie die dort ausgebildeten Frauen fortan genannt wurden, verbanden in ihrer Tätigkeit innere und äußere Mission. So arbeiteten Kaiserswerther Diakonissen sowohl in dem von Frau B. gestifteten Kinderheim in Worms, als auch in Talitha Kumi. Mit Ende des Ersten Weltkrieges wurde das Schulgelände in Jerusalem Teil des britischen Mandatsgebietes. Als Erika M. die Schule im März 1931 erstmals betrat, hatte die Einrichtung gerade mal seit sechs Jahren wieder geöffnet – erst 1925 hatten die britischen Behörden das beschlagnahmte Gelände wieder freigegeben.
Durch die Unterbringung in Talitha Kumi entging Erika M. sowohl den Verfolgungen, die das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ auslöste, als auch der 1937 intensivierten NS-Sterilisierungskampagne gegen die Kinder französischer Kolonialsoldaten. Aber die zwölfjährige Erika M., das wissen wir aus einem Brief einer Diakonissin an Frau B., hatte in ihrer Zeit in Talitha Kumi großes Heimweh nach Worms. Die von rassistischen Annahmen geleitete Vermutung, das Kind hätte es in einem multikulturellen Umfeld leichter, bewahrheitete sich damit nicht.
Mit Kriegsbeginn 1939 musste Talitha Kumi den Schulunterricht bereits wieder einstellen. Erika M. wurde, wie andere deutsche Staatsangehörige auch, in das von der britischen Mandatsregierung eingerichtete Internierungslager in Templer-Kolonie Wilhelma (heute Bnei Aratot in der Nähe von Tel Aviv) gebracht. Obwohl von deutscher Seite ausgegrenzt, als ‘Rheinlandbastard‘ diskriminiert und gegen ihren Willen nach Palästina gebracht, galt sie in den Augen der Mandatsverwaltung als Deutsche. Erika war dort von 1940 bis zur Schließung des Lages im April 1948 festgesetzt. Im Winter 1947/48 heiratete sie Heinrich M., den sie vermutlich im Internierungslager kennengelernt hatte. In dieser Phase drehte sich das Machtverhältnis zwischen Erika M. und Frau B. für einen kurzen Zeitraum um: Erika schickte aus Palästina Pakete nach Worms, so etwa zu Weihnachten 1947 mit, wie Frau B. schrieb, „wunderbaren Kostbarkeiten“, „Dein Geschenk hat uns eine große Hilfe bedeutet“ (Roos 2013: 158).
Im Jahr 1949 machten sich Heinrich und Erika M. mit ihrem ersten Kind auf den Weg nach Westdeutschland. Entgegen Erikas Hoffnungen zogen sie nicht nach Worms, sondern nach Schwege bei Dinklage, dem Geburtsort ihres Mannes. Dort lebte die Familie unter Bedingungen, die selbst in der Nachkriegszeit als extrem ärmliche Verhältnisse galten. Drei weitere Kinder des Paares kamen zur Welt. Die Lage der Familie war verzweifelt.
Und so nahm Erika M. im April 1954 Kontakt zu Frau B. auf. Diesmal wieder in der Haltung einer Hilfesuchenden: Sie bat Frau B. darum, Patin ihres jüngsten Sohnes zu werden und fragte nach Informationen über ihre Herkunft, um eventuell Ansprüche bei der Deutschen Wiedergutmachungsbehörde stellen zu können. Aus ihrem Anschreiben geht hervor, dass Erika M. bis zu ihrem vierunddreißigsten Lebensjahr keinerlei Informationen über ihren Vater oder die Gründe für die Trennung von ihrer Mutter und der Einweisung in ein Kinderheim hatte. Dies dürfte für sie eine große emotionale Belastung dargestellt haben.
Die meisten biographischen Informationen über die Geschichte Erika M.s stammen aus dem Antwortschreiben, das Frau B. im Mai des gleichen Jahres an ihren ehemaligen Zögling schickte und welches dank der Arbeit der Historikerin Julia Roos nun öffentlich zugänglich ist. In diesem Brief hält B. abschließend fest, dass ihr „kein Unrecht geschehen“ sei. Im Gegenteil: „Alle wollten immer nur Dein Bestes.“ (Roos 2013: 156) Wie Heinrich Hauck konnte auch Erika M. in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft nicht Fuß fassen. Im Jahr 1957 entschieden sie und ihr Mann, mit Hilfe der Amerikanisch Lutherischen Kirche in die USA auszuwandern. Der Kontakt zwischen Frau B. und Erika M. brach mit der Emigration ab. Vier Jahre später starb Erika M. im US-Bundesstaat Kentucky. Es ist nicht klar, ob sich die Familie dort niedergelassen hatte. Doch falls ja, waren Heinrich und Erika M. mit ihren Kindern auch dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rassistischen Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Denn bis 1967 war dort unter anderem ein Anti-Mischehengesetz aus dem Jahr 1792 in Kraft.
Eva Bischoff & Gianina Lambert
Mediathek
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Küntzel, Astrid, Theodor Fliedner, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/theodor-fliedner/DE-2086/lido/57c6ae0a8151d7.14353803, 16.05.2022.
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Roos, Julia (2013): Kontinuitäten und Brüche in der Geschichte des Rassismus. Anregungen für eine Erforschung der ‘Rheinlandbastarde’ aus einem privaten Briefwechsel. In: Birthe Kundrus und Sybille Steinbacher (Hg.): Kontinuitäten und Diskontinuitäten. Der Nationalsozialismus in der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Göttingen: Wallstein (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus, 29), S. 154–170.
Tascher, Gisela (2016): Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“ von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945. In: Deutsches Ärzteblatt 113 (10), A420-422 [Anmerkungen A4-A6], https://www.aerzteblatt.de/archiv/175272/NS-Zwangssterilisationen-Handeln-auf-Befehl-des-Fuehrers, 16.05.2022.
Bildnachweise
Hans Hauck mit seiner Mutter, 1920er. Sammlung Dr. Peter Martin, Hamburg.
Talitha Kumi 1910. National Photo Collection of Israel, Photography dept. Government Press Office, digital ID D220-024, https://commons.wikimedia.org, 16.01.2022.