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Die Ehrvergessene und die Patriotin: Das Frauenbild der Rheinischen Frauenliga

In den 1920er Jahren gerieten traditionelle Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit ins Wanken. Diese Veränderungen stießen bei konservativen Frauen und Männern auf Ablehnung. Sie hielten an einem traditionellen Rollenbild fest. In den Propagandaschriften der Rheinischen Frauenliga verband sich dies mit nationalistischer Agitation und rassistischen Stereotypen.

Am Ende des Ersten Weltkriegs und dem Beginn der Weimarer Republik hatten sich die Geschlechterverhältnisse in Deutschland zum Teil radikal verändert. Diese Veränderungen hatten vor allem wirtschaftliche und politische Gründe: Die kriegsbedingte Abwesenheit vieler Männer und der daraus resultierende Arbeitskräftemangel machte die Mitarbeit der Frauen für viele Unternehmen unverzichtbar. Gleichzeitig mussten viele Frauen ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten und fanden nun Arbeit in Branchen, die zuvor traditionell Männern vorbehalten gewesen waren. Mit dem 1918 eingeführten Frauenwahlrecht und der formalrechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in der Weimarer Verfassung gewannen Frauen neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Einflussnahme. Die sogenannte ‘Neue Frau‘ wollte sich nicht von der Gesellschaft vorschreiben lassen, was sie zu tragen, wen sie zu lieben oder welchen Beruf sie auszuüben habe. Im Gegensatz zu früheren Zeiten verfügten so gerade unverheiratete Frauen über die finanziellen Mittel, ihr Leben selbstbestimmter gestalten zu können. Von diesem Prozess profitierten jedoch in erster Linie nur Frauen, die aus großbürgerlichen und adligen Kreisen stammten.

Dieses neue Selbstbewusstsein traf vor allem bei konservativ eingestellten Frauen und Männern auf Skepsis, ja sogar auf Ablehnung. In den Propagandaschriften der „Rheinischen Frauenliga“ (RFL) verband sich diese Ablehnung mit nationalistischer Agitation und rassistischen Stereotypen. So wurden in den Schriften der RFL Frauen, die freiwillig oder unfreiwillig intime Beziehungen mit französischen Kolonialsoldaten eingingen, als Prostituierte abgestempelt. Ihnen wurden pauschal niedere Beweggründe unterstellt. Dazu zählte das Streben nach Profit oder Vergnügen. Damit standen auch Frauen, die für Soldaten arbeiteten, in der Kritik. Ganz grundsätzlich verurteilte die RFL jegliche Art von sogenannter ‘Fraternisierung‘. Nach Darstellung der RFL hatten Frauen, die eine angemessene soziale und physische Distanz unterschritten, ihre weibliche Würde aufgegeben und ihre Nation verraten.

Ein deutliches Beispiel für diese Art der Argumentation findet sich in der RFL Propagandabroschüre „Farbige Franzosen am Rhein. Ein Notschrei deutscher Frauen“, erstmals veröffentlicht im Jahr 1920. Hierin wird erstens über die sexualisierte Gewalt, die französische Kolonialtruppen angeblich ausgeübt haben sollen, berichtet. Die als „kulturlose Halbwilden“ dargestellten Soldaten seien, so die RFL, das „Werkzeug“ der französischen Regierung, um am deutschen Volk „Rache zu nehmen und es zu demütigen“ (S. 57). Zweitens werden in dem Text diejenigen Frauen, die intime Beziehungen mit Afrikanern eingingen, gleichgesetzt mit „Gesindel“ und jenen „Ehrvergessene[n]“, „die ihre weibliche Würde um Geld verschachern“ (S. 57). In einem solchen Falle, nehme die Liga sich das „Recht“, diese Frauen nicht länger „als deutsche Frauen anzuerkennen“ (S. 58). Nach Vorstellung des Verbandes sollten diese Frauen also mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bestraft werden.

Abb. 1: Titelblatt der Propagandaschrift „Farbige Franzosen am Rhein“ (4. Auflage aus dem Jahr 1923)

Dem Schreckgespenst der ‘Ehrvergessenen‘ setzte die RFL das Idealbild einer tugendhaften und patriotischen Frau entgegen. Eine solche Frau, so die zahlreichen Darstellungen in den Schriften der RFL, verteidige ihre Ehre mutig mit all ihrer Kraft gegen ihren körperlich überlegenen Angreifer. Sie akzeptiere kein Geld als ‘Wiedergutmachung‘, da dies als nachträgliche Einwilligung bzw. Prostitution missverstanden werden könnte. Oft wurden diese Heldinnen den Leser:innen nicht als Individuen sondern nur als in ihrer Beziehung zu einem deutschen Mann vorgestellt: als Verlobte, Ehefrau oder Witwe. Damit wurde die Darstellung sexualisierter Gewalt einerseits anonymisiert. Andererseits wurde damit gleichzeitig gekennzeichnet, dass nicht nur die Körper deutscher Frauen angegriffen wurden, sondern auch ihre legitimen, sexuellen Beziehungen zu deutschen Männern.

Die Gründung der RFL ging auf eine Initiative des von der Regierung unterstützten Vereins zur „Rheinischen Volkspflege“ zurück. In der Öffentlichkeit sollte die Liga jedoch als unabhängige Organisation wahrgenommen werden. Das Ziel ihrer Propaganda war in erster Linie ein außenpolitisches: Die Entente Mächte Großbritannien und USA sollten durch einen Appell an die transnationale Solidarität zwischen sogenannten ‘Kulturnationen‘ von der Unrechtmäßigkeit des Einsatzes der Kolonialsoldaten überzeugt werden. Dazu arbeitete die RFL mit einer Reihe von internationalen Partner:innen zusammen, beispielsweise mit der Amerikanerin Ray Beveridge (siehe die früheren Beiträge von Oksana Petruck) und dem Briten Edmund Dene Morel (1873-1924), der durch seine Kritik an der Ausbeutung des Kongo durch den belgischen König Leopold II. bekannt geworden war.

Abb. 2: Einladung zu einer Protestveranstaltung in der großen Aula der Humboldt-Universität am 14. Juli 1920.

Die RFL fand breite Unterstützung. Rund vierzig Frauenverbände schlossen sich 1920 unter ihrem Dach zusammen, darunter nicht nur regionale Vereine wie der „Verband Kölner Frauenvereine“, sondern auch die großen nationalen, religiös gebundenen Frauenorganisationen, namentlich der „Katholische Deutsche Frauenbund“, der „Evangelische Frauenbund“ sowie der „Israelitische Frauenbund“. Gleichermaßen waren auch gewerkschaftliche Organisationen wie der „Frauenausschuss der christlichen Gewerkschaften“ und der „Frauenausschuss der sozialdemokratischen Partei“ involviert. Entsprechend engagierten sich führende Vertreterinnen der Frauenbewegung und Politikerinnen für die Ziele der RFL, beispielsweise Helene Weber (1881-1962) und Margarete Gärtner (1888-1962). Gärtner, ehemalige Privatsekretärin von Bernhard Dernburg (Staatssekretär im Reichskolonialamt), war seit August 1914 Mitarbeiterin der Stelle für Auslandsaufklärung und zwischen 1919 und 1922 Leiterin der RFL.

Kathleen Lang

Mediathek:

Boonstra, John (2015): Women’s Honour and the Black Shame. Coloured Frenchmen and Respectable Comportement in the Post-World War I Occupied Rhineland, in: German History 33:4, S. 546-569.

Hahn, Kurt; Richter, Lina: Korrespondenz mit Margarete Gärtner [1888-1962], 1919-1922, Landesarchiv Baden-Württemberg – Generallandesarchiv Karlsruhe, Großherzogliches Familienarchiv (Eigentum des Hauses Baden), FA N 6514, Bll. 1-46, Digitalisate online unter: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_explorer/index.php?bestand=52391&klassis=001.026.008.004.00001&ausgangspunkt=inventar__zoiii__01.01.11__F0__8235626, 16.05.2022.

Maß, Sandra (2006): Weiße Helden, schwarze Krieger. Zur Geschichte kolonialer Männlichkeit in Deutschland, 1918-1964. Köln: Böhlau 2006.

Rheinische Frauenliga (1923): Farbige Franzosen am Rhein. Ein Notschrei deutscher Frauen. 4., veränderte u. erweitere Auflage, Berlin: Engelmann. Digitalisat online unter: https://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/2016611, 16.05.2022. Roos, Julia (2015): Schwarze Schmach (Version 1.0), in: Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz, Jones, Heather, Keene, Jennifer, Alan Kramer und Bill Nasson (Hg.): International Encyclopedia of the First World War. Berlin: Freie Universität Berlin, DOI: 10.15463/ie1418.10647.

Bildnachweise:

Abb. 1: Rheinische Frauenliga (1923): Farbige Franzosen am Rhein. Ein Notschrei deutscher Frauen. 4., veränderte u. erweitere Aufl., Berlin: Engelmann. Digitalisat online unter: https://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/2016611, 16.05.2022.

Abb. 2: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, FA N 6514, 12 [Eigentum: Haus Baden], Digitalisat online unter: https://www.archivportal-d.de/item/QXAB3XHRGWVAYJQ6IKCRHVBFNHPQPBGI, 19.12.2021). Es gelten die Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte des Landesarchivs Baden-Würtemberg.